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Kosten und Finanzierung außerklinische Intensivpflege

Unsere Pflegeleistungen kann sich jeder Mensch leisten, dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu Hause oder in einer betreuten Beatmungs- & Intensivpflege WG  leben wollen. Die Kosten sind für jeden Betroffenen finanzierbar. Wir erläutern Ihnen Kosten und Finanzierung der ambulanten Intensivpflege.

Kostenträger

Gesetzliche Krankenkasse

Als gesetzlich Versicherter haben Sie gegenüber Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung die Möglichkeit die umfassende Versorgung in den eigenen Häuslichkeit oder auch in einer betreuten WG in Anspruch zu nehmen. ​ Dennoch muss hier zwischen dem Anspruch auf Behandlungspflege, der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung differenziert werden. Wir unterstützen sie bei der Prüfung sowie der Beantragung, um Sie möglichst schnell in ein eigenständig, selbstbestimmtes Leben zurückzuführen.

Private Krankenversicherung 

Die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfeträger übernehmen in der Regel die Kosten für eine intensivmedizinischen Versorgung, wobei es vom einzelnen Anbieter und Tarif abhängt, in welchem konkreten Umfang die Kosten getragen werden ​ Entsprechend müssen wir für Sie im Falle einer intensivmedizinischen Versorgung eine individuelle Lösung mit Ihrem Versicherungsträger finden.

Berufsgenossenschaft 

Wenn Sie oder Ihre Angehörig*e aufgrund eines schweren Unfalls eine außerklinische Intensivpflege benötigt, haben Sie ja  nach Situation gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft (BG), Ihrer Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Die Bedingungen können hierbei ebenfalls sehr individuell sein. Wenn z.B. eine dauerhafte Invalidität eingetreten ist, kann die Unfallversicherung die Kosten übernehmen. Je nach Sachlage können unterschiedliche Kostenträger zum Einsatz kommen.

Grundpflegezeiten während der Behandlungspflege

Bei einer 24-stündigen Intensivpflege fallen während der Betreuung nicht nur Behandlungspflege sondern auch grundpflegerische Leistungen an. 

Nach der aktuellen Rechtsprechung werden hierbei die Kosten der reinen Grundpflegezeiten  von der Krankenkasse und von der Pflegeversicherung getragen.

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